Wie kann ich eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (für bestehende Profile/Promoter) einholen?

Im Datenschutzrecht gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Datenverarbeitung generell verboten ist, so lange sie nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder der Betroffene/die Person in die Verarbeitung eingewilligt hat (vgl. Art. 6 Nr.1a DSGVO). Um also personenebezogene Daten zu verarbeiten, z. B. im Zuge eines Bewerbungsprozesses, müssen Promoter aktiv einwilligen. Die Promoter müssen vor Abgabe der Einwilligungserklärung über den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Einzelnen informiert werden, z. B. über die Datenschutzerklärung (mehr dazu im Artikel „Datenschutz: Die Datenschutzerklärung.“). Es muss sichergestellt sein, dass der Promoter seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann, damit dieser weiterhin über sein Persönlichkeitsrecht verfügen kann.

Bestätigungsseite/Einwilligungserfassung

Im Promoterportal von iPM_Promotion gibt es eine Prüfung, ob der Promoter die Einwilligung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten hinterlegt hat. Ist dies nicht der Fall, wird der Promoter auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet.

https://ipm-promotion.de/wp-content/uploads/2018/05/Bestaetigungstexte.jpg

Für einige Seiten im Promoterportal greift diese Weiterleitung nicht, z. B. die Seiten des Profil-Cockpits. Dies dient dazu, dass der Promoter weiterhin die Möglichkeit haben soll, Einblick auf die zu ihm gespeicherten Daten zu nehmen.

Agenturseitig ist im Profil-Cockpit und in der Quickview einzusehen, ob die Promoter diese Angaben bereits hinterlegt haben. Diese finden Sie farblich markiert in der Profilübersicht des Dashboards oder in der Detailansicht des Profil-Cockpits. Ebenfalls kann über Filter-Elemente, wie „Einwilligung zur Verwendung der Daten nach DSGVO liegt vor“ explizit danach gesucht werden.

Die Bestätigung greift für alle bestehenden oder neuen Profile im System, also z. B. auch für Profile, die agenturseitig erstellt oder importiert werden. Somit kann also gewährleistet werden, dass z. B. auch von Promotionbasis importierte Profile für die Nutzung des Promoterportals die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten hinterlegen müssen.

Textbausteine

Die Textbausteine zur Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten finden Sie im Agentursystem unter Admin > Textbausteine. Diese dienen dazu, die Einwilligungen der Promoter explizit zu erfassen, zu protokollieren und somit zu dokumentieren. Folgende Textbausteine müssen agenturseitig angepasst und aktiviert werden:

  • Textbaustein 1: Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist eine explizite Einwilligung der Promoter erforderlich (Textbaustein: Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten nach DSGVO). Es wird empfohlen, in der Einwilligungserklärung auf die eigene Datenschutzerklärung zu verlinken.
  • Textbaustein 2: Dieser Textbaustein dient der Erklärung auf der Bestätigungsseite nach dem Login in das Promoterportal (Textbaustein: Hinweis auf Promoter-Bestätigungsseite).
  • Textbaustein 3: Wegen der Informationspflicht laut DSGVO sollte eine Datenschutzerklärung hinterlegt werden. (Textbaustein: Datenschutzerklärung).

Wichtig: Die Bestätigung für die Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten wird im Promoterportal nur abgefragt, wenn der Textbaustein „Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten nach DSGVO“ als aktiv hinterlegt wurde!

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